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Pflegehilfsmittel: Ein Überblick über Produkte und Kostenerstattung
Pflegehilfsmittel
Daniela West
5. April 2022

Pflegehilfsmittel: Ein Überblick über Produkte und Kostenerstattung

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind dazu da, die häusliche Pflege mit optimalen hygienischen und medizinischen Standards möglich zu machen. Aber was ist der Unterschied zwischen „Pflegehilfsmitteln“ und „Hilfsmitteln“? Zugegeben, diese beiden ähnlichen Bezeichnungen stiften Verwirrung – unter anderem, weil sowohl Pflegehilfsmittel als auch Hilfsmittel gemeinsam im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkasse aufgeführt sind. Trotzdem bezeichnen sie unterschiedliche Produktkategorien, die jeweils anders abgerechnet werden.

Bei einer Behinderung: Hilfsmittel von der Krankenkasse

Als Hilfsmittel gelten Geräte oder Produkte, die zum Ausgleich einer Behinderung dienen, diese vorbeugen oder Symptome behandeln. Brillen, Hörgeräte, Prothesen, Kompressionsstrümpfe oder Rollstühle zählen zum Katalog klassischer Hilfsmittel, aber auch ärztlich verordnete Inkontinenzeinlagen. Hilfsmittel werden als medizinisch notwendige Produkte vom Arzt verschrieben und gemäß Sozialgesetzbuch von der Krankenkasse gestellt, bzw. bezahlt. 

In der häuslichen Pflege: Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse

Pflegehilfsmittel dagegen sind Produkte, die im häuslichen Pflegealltag gebraucht werden. Man unterscheidet zwischen drei Kategorien. 1. Technische Pflegehilfsmittel sind u.a Pflegebetten, Lagerungshilfen, Hebegeräte oder Notrufsysteme 2. Wiederverwendbare Pflegehilfsmittel werden täglich für die Körperpflege des Patienten gebraucht: Waschsysteme, Duschwagen, Urinflaschen oder waschbare Bettschutzeinlagen. 3. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Mundschutz, Einmalhandschuhe, Einwegschürzen oder Bettschutzeinlagen. Nur manche technische Pflegehilfsmittel müssen vom Arzt verschrieben werden, ansonsten genügen ein anerkannter Pflegegrad und der Antrag bei der Pflegekasse, die laut Sozialgesetzbuch für Beschaffung und Kosten zuständig ist.

Aufgepasst bei doppelfunktionalen Hilfsmitteln

Etwas komplizierter wird es bei den sogenannten doppelfunktionalen Hilfsmitteln. In der Pflege gibt es Produkte, die sowohl einer Behinderung vorbeugen oder im Alltag bei der Mobilität helfen, aber gleichzeitig Gegenstand der täglichen Pflege sind. Ist zum Beispiel eine Bade- und Toilettenhilfe oder ein Behindertenfahrzeug ein Pflegehilfsmittel oder nur ein Hilfsmittel? Da man das in solchen Fällen nicht eindeutig sagen kann, sind sowohl Krankenkasse als auch Pflegekasse für doppelfunktionale Hilfsmittel zuständig. Beschaffung und Kostenaufteilung müssen dann beide Versicherungen intern regeln.

Was zählt zu den Pflegehilfsmitteln?

Technische Pflegehilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel sind Apparaturen, die den Pflegealltag erleichtern sollen. Meistens werden sie von der Pflegekasse an die pflegenden Angehörigen für die Dauer der Pflege verliehen. Einige technische Pflegehilfsmittel erfordern ein ärztliches Rezept, das die Notwendigkeit der Anschaffung bescheinigt, zum Beispiel bei einem Rollator oder einem Pflegebett.
Man unterscheidet zwischen drei verschiedenen Funktionen technischer Pflegehilfsmittel:
  1. Erleichterung der Pflege: Pflegebetten mit Zubehör, Pflegebettzurichtungen, Pflegebetttische, Pflegebettstühle
  2. Selbstständige Lebensführung/Mobilität: Notrufsysteme wie der Hausnotruf
  3. Linderung von Beschwerden: Lagerungsrollen und Lagerungshalbrollen dienen der Unterstützung von Entlastungslagerungen und Lageveränderungen des Pflegebedürftigen

Wiederverwendbare Pflegehilfsmittel

Wiederverwendbare Pflegehilfsmittel kommen in der häuslichen Pflege täglich zum Einsatz: Waschsysteme, Duschwagen, Bettpfannen, Urinflaschen, Urinschiffchen, aber auch waschbare Bettschutzeinlagen

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Die gesetzliche Pflegekasse erstattet die Kosten für Pflegehilfsmittel, sofern sie pro Monat nicht mehr als 40 € betragen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gewährleisten Hygiene auch in der häuslichen Pflege und helfen dabei, das Risiko einer Infektion niedrig zu halten.
  1. Bettschutzeinlagen
    Bettschutzeinlagen sind in der häuslichen Pflege nicht wegzudenken, da die meisten Patienten nicht mehr mobil und/oder inkontinent sind. Die Saugkissen gefüllt mit Zellstoff, Zellulosefasern oder Zelluloseflocken, können eine hohe Menge an Körperflüssigkeiten aufnehmen. Die Unterseite der Bettschutzauflage besteht aus flüssigkeitsundurchlässigem Material, die Oberseite aus einer angenehm weichen Vliesschicht. Die Einlagen schützen nicht nur das Bett und dessen Bezug, sondern ermöglichen dem Pflegebedürftigen mehr Liegekomfort und Trockenheit trotz Inkontinenz. Neben dem Einmalprodukt gibt es auch wiederverwendbare Bettschutzeinlagen.
  2. Schutzbekleidung und Schutzschürzen
    Einmalschutzkleidung schirmt Pflegepersonen vor möglichen Verunreinigungen. Sie bestehen aus transparentem Kunststoff, sind wasserfest und feuchtigkeitsabweisend. Wenn der Patient seine Mahlzeiten bekommt, sollten sie unbedingt getragen werden.
  3. Einmalhandschuhe
    Einweghandschuhe schützen sowohl den Patienten als auch die Pflegeperson vor Keimen und Schmutz. Meistens bestehen sie aus Nitril, Vinyl oder Latex. Fingerlinge sind zwar auch ein anerkanntes Pflegehilfsmittel, aber Einmalhandschuhe sind im Pflegealltag mit Sicherheit die bessere Wahl. Außerdem empfehlen wir Ihnen für die optimale Hautverträglichkeit puder- und latexfreie Handschuhe. Puder wird bei Einmalhandschuhen verwendet, damit man diese leichter anziehen kann, allerdings trocknet er die Haut auch aus und kann zu allergischen Reaktionen führen. Anders als Latex ist Nitril besonders reißfest, elastisch und beständig gegen Chemikalien.
  4. Händedesinfektionsmittel
    Zu viel Händewaschen weicht die Haut auf und macht sie angreifbarer gegen Keime. Deswegen empfiehlt es sich, die Hände nur bei sichtbarer Verunreinigung zu waschen und ansonsten in regelmäßigen Abständen die Hände zu desinfizieren. Da viele Senioren unter trockener Altershaut leiden, verwenden Sie in der häuslichen Pflege am besten ein besonders hautschonendes Produkt. Sterilium ist dafür bestens geeignet, da es umfassend gegen Bakterien und Hefepilze wirkt, aber die Haut nicht zu stark angreift.
  5. Desinfektionsmittel für Flächen
    Desinfektionsmittel für Flächen sollten im Sanitärbereich oder in Räumen, in denen Essen zubereitet wird, eingesetzt werden. Außerdem sollten Sie damit regelmäßig und großflächig Flächen reinigen, die täglich genutzt werden: Krankengestell, Tisch, Rollator, Bettgestell, aber auch Türklinken.
  6. Mundschutz/Masken
    Ein Mund-Nasenschutz, auch OP-Maske genannt, schützt vor sämtlichen Tröpfcheninfektionen. Wenn die Pflegeperson erkältet ist, kann sie mit einem Mund-Nasenschutz den Patienten vor einer Ansteckung schützen. Für den optimalen Schutz achten Sie auf Qualität und kaufen Sie nur Produkte aus Vlies- und Zellstoff, mit verformbarer Nasenspange und Kopfgummi zur Befestigung.
  7. FFP2-Masken
    FFP2-Masken bestehen aus filtrierendem Vliesstoff, der weder Tröpfchen noch Aerosole durchlässt. Mit FFP2-Masken schützt man sowohl sich selbst als auch andere vor einer Ansteckung durch Keime. Deswegen waren sie auch in der Corona-Pandemie so gefragt. Inzwischen sind sie ein fester Bestandteil des Produktkatalogs für Pflegehilfsmittel.

Wie erhält man kostenlose Pflegehilfsmittel?

Anders als bei Hilfsmitteln übernimmt die Pflegekasse, nicht die Krankenkasse, die Kosten für Pflegehilfsmittel, bzw. stellt kostenlose Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Eine ärztliche Bescheinigung ist in den meisten Fällen nicht nötig. Folgende Bedingungen müssen jedoch erfüllt sein:
  • Der Pflegebedürftige hat bereits einen anerkannten Pflegegrad.
  • Der Pflegebedürftige lebt zuhause oder bei der Familie, in einer WG oder Einrichtung für Betreutes Wohnen.
  • Der Pflegebedürftige wird (auch) von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch dürfen pro Monat einen Betrag von 40 € nicht überschreiten.
  • Technische Pflegehilfsmittel werden bevorzugt von der Pflegekasse verliehen. Wenn sie aber gekauft werden, besteht eine Zuzahlungspflicht von 10 %, maximal aber 25 €. Ausnahmen gibt es nur, wenn Versicherte sich zu einem früheren Zeitpunkt von der Zuzahlungspflicht haben befreien lassen oder aber ein Härtefall vorliegt.
Ihren Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel können Sie über unser Online-Tool einfach prüfen: Anspruch überprüfen
Bei technischen Pflegehilfsmitteln schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Pflegeversicherung die benötigten Geräte vorrangig leiht.

Pflegehilfsmittel bei der gesetzlichen Pflegekasse beantragen: So geht’s

Wenn die Pflegekasse technische Pflegehilfsmittel zur Verfügung stellen oder Kosten für Pflegehilfsmittel übernehmen soll, muss ein Antrag gestellt werden. Der bürokratische Aufwand belastet mental einige Angehörige, die selbst pflegen und sich mehr Zeit für sich oder die Familie wünschen. Bei Unicare können Sie Pflegehilfsmittel ganz einfach mithilfe des digitalen Formulars bestellen. Wir übernehmen danach die Kommunikation mit der Pflegekasse für Sie.

Achten Sie auf die Empfehlungen des Pflegegutachters

Sehr häufig klären Gutachter des medizinischen Diensts schon beim Termin zur Pflegebegutachtung über geeignete Produkte zur häuslichen Pflege auf. Wenn Sie als pflegender Angehöriger konkreten Empfehlungen folgen, gilt das in der Regeln schon als Antrag auf Leistungsgewährung.

Bewilligung durch die Pflegekasse

Pflegekassen müssen spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang über eine Bewilligung entscheiden. Wenn eine Pflegefachkraft oder der medizinische Dienst an dieser Entscheidung beteiligt sind, darf die Frist höchstens fünf Wochen betragen. Kann dieser Zeitraum nicht eingehalten werden, muss der Antragsteller unverzüglich informiert werden. Denn nach Ablauf der Frist und ohne schriftliche Benachrichtigung gilt die Leistung als genehmigt. Normalerweise erfolgt die Genehmigung deswegen innerhalb von vier Wochen.

Wie häufig muss man einen Antrag zur Kostenerstattung von Pflegehilfsmitteln stellen?

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht ein Antrag auf Kostenübernahme aus einem Antragsformular und der Erklärung zu deren Erhalt. Im Antrag sollten Sie angeben, wie viele Pflegehilfsmittel Sie monatlich benötigen, es ist aber möglich, diese Angabe im Nachhinein zu korrigieren. Sobald der Antrag einmal bewilligt wurde, ist Ihnen die Erstattung dauerhaft gewiss: Die Kosten der Pflegehilfsmittel werden dann monatlich übernommen. Trotzdem sollten Sie auf die Laufzeit achten. Manche Kassen genehmigen Pflegehilfsmittel für einen unbegrenzten Zeitraum, andere nur für ein Jahr. Vergessen Sie nicht, bei einer jährlichen Laufzeit den Antrag erneut zu stellen.

Unser Tipp: Informieren Sie sich über waschbare Bettschutzeinlagen

Überprüfen Sie, ob Sie bei der Pflegekasse zusätzlich auch waschbare Bettschutzeinlagen beantragen können. Genau genommen gehören diese nicht zu den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln. Es gibt aber Ausnahmen – manche Pflegekassen erstatten die Kosten für zwei bis drei Unterlagen pro Jahr zusätzlich. Waschbare Bettschutzeinlagen verursachen weniger Müll und sind oft besser verarbeitet als das Einmalprodukt. Antragsteller zahlen nur 10 % der Kosten, maximal 25 € pro Hilfsmittel selbst, in manchen Fällen übernimmt sogar der Anbieter die Zuzahlung.

Für weniger Aufwand: Pflegehilfsmittel online bestellen

Pflegehilfsmittel können Sie natürlich lokal in Drogerien, Sanitätshäusern oder Apotheken kaufen. Damit Sie nicht jeden Monat aufs Neue alles Notwendige besorgen müssen, empfehlen wir Ihnen jedoch, entweder eine Apotheke oder Sanitätshaus auszuwählen, das einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse abgeschlossen hat, oder aber bei einem Online-Dienstleister zu bestellen. Denn dann wird Ihnen eine monatliche Pflegehilfsmittelbox nach Hause geschickt, abgestimmt auf die Bedürfnisse des Pflegebedürfigen.

Vorteile eines Online-Dienstleisters

Unicare übernimmt nicht nur die Abrechnung mit der Pflegekasse, sondern stellt sogar den Antrag in Ihrem Namen. Nach einer Bestellung im Shop können Sie das passende Formular direkt downloaden, wir schicken es Ihnen aber auch gerne per Post oder E-Mail zu. Unsere Pflegehilfsmittelboxen sind so konzipiert, dass die Kosten die vertraglich zugesicherten 40 € nicht übersteigen. Wenn Sie einmal mehr als die von der Pflegekasse zugesicherte Menge brauchen, können Sie die benötigten Produkte gerne unkompliziert in unserem Onlineshop bestellen

Pflegehilfsmittel von der privaten Pflegeversicherung erstatten lassen

Wenn Sie eine private Kranken- und Pflegeversicherung haben, können Sie sich Pflegehilfsmittel natürlich auch erstatten lassen. Die meisten privaten Versicherungen kommen für monatlich anfallende Kosten nach Vorlage einer Rechnung auf.

Unser Tipp: Nehmen Sie die Beratungsmöglichkeiten Ihrer Pflegekasse in Anspruch

Gesetzliche Pflegekassen stellen ein Beratungsangebot für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zur Verfügung. Das sollten Sie auch nutzen – die häusliche Pflege ist für die meisten Familien im Alltag eine Herausforderung. Zusätzlich gibt es deutschlandweit Pflegestützpunkte, wo Sie ebenfalls Unterstützung bekommen. Auf diese Weise können Sie sich auch mit anderen pflegenden Angehörigen austauschen.

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