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Pflegegrade im Überblick
Pflegehilfsmittel
Daniela West
20. Juni 2022

Pflegegrade im Überblick

Pflegegrade sind für Menschen da, die aufgrund körperlicher und geistiger Einschränkungen nicht mehr unabhängig sind und bei der Bewältigung des Alltags Hilfe brauchen. Dabei arbeiten die Pflegekassen heute mit einem System aus 5 Pflegegraden: je höher der Pflegegrad, desto mehr besteht ein Anspruch auf Pflegeleistungen und finanzielle Unterstützung. Sobald eine pflegebedürftige Person zusammen mit Angehörigen den Antrag auf einen Pflegegrad stellt, findet die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst oder einen häuslichen Pflegedienst statt.

Die häufigsten Gründe für einen Pflegegrad

  • Hohes Alter und Gebrechlichkeit
  •  Krebserkrankungen
  • Diabetes
  •  Nierenerkrankungen und regelmäßige Dialyse
  •  Neurologische Krankheiten: ALS, Epilepsie, Multiple Sklerose, Schlaganfall, Alzheimer
  •  COPD
  •  Einschränkungen der Mobilität durch Amputation oder Oberschenkelhalsbruch
  •  Geistige Behinderungen 

Vermehrt im Fokus der Pflege: Psychisch Kranke

Nicht nur körperliche, sondern auch emotionale und kognitive Einschränkungen können dazu führen, dass Menschen im Alltag Hilfe brauchen. Schwer psychisch erkrankte Patient*innen sind vielleicht körperlich noch fit, haben aber Schwierigkeiten mit einem geregelten Tagesablauf oder dem Pflegen sozialer Kontakte. Außerdem kann eine psychische Erkrankung in Folge eines körperlichen Leidens entstehen und zu einer Höherstufung des Pflegegrads führen.

Übersicht der Leistungen nach Pflegegrad

Pflegegrad 1

Patient*innen des Pflegegrad 1 sind mit etwas Hilfe im Alltag noch selbstständig. Daher erstattet die Pflegekasse nur die Grundversorgung. Diese besteht monatlich aus 125 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen, 40 € für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, 25,50€ für den Hausnotruf und 214 € als Wohngruppenzuschuss. Außerdem zahlt die Pflegekasse einmalig bis zu 4000€ für eine barrierefreie Wohnraumanpassung.

Pflegegrad 2

Wenn die Unabhängigkeit von Patient*innen trotz Unterstützung beeinträchtigt ist, liegt Pflegegrad 2 vor. Zusätzlich zur oben beschriebenen Grundversorgung zahlt die Pflegekasse monatlich 316 € Pflegegeld, 724 € für Pflegesachleistungen, 689 € für Tages- und Nachtpflege und 770 € für vollstationäre Pflege. Ab Pflegegrad 2 können pflegende Angehörige pro Jahr Kurzzeitpflege für 1774 € und Verhinderungspflege für 1612 € in Anspruch nehmen.

Pflegegrad 3

Patient*innen des Pflegegrad 3 kommen ohne Hilfe im Alltag nicht mehr zurecht. Die Pflegekasse übernimmt die Grundversorgung sowie die jährlichen Kosten für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2. Hinzu kommen monatlich 545 € Pflegegeld, 1363 € für Pflegesachleistungen, 1298 € für Tages- und Nachtpflege und 1262 € für vollstationäre Pflege.

Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 bedeutet für die meisten Patient*innen den Verlust jeglicher Selbstständigkeit und Mobilität. Die Pflegekasse stellt die Grundversorgung und kommt jährlich für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege auf. Zur Entlastung erhalten die Angehörigen monatlich 728 € Pflegegeld. Außerdem werden ihnen Pflegesachleistungen für 1693 €, Tages- und Nachtpflege für 1612 € und vollstationäre Pflege für 1775 € pro Monat angeboten.

Pflegegrad 5

Patient*innen, die auf Pflegegrad 5 eingestuft werden, sind nicht nur vollkommen auf Ihre Angehörigen angewiesen, sondern auch auf medizinische Hilfe. Neben der Grundversorgung und der jährlich erstatteten Kurzzeit- und Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse zur Unterstützung betroffener Familien pro Monat 901 € Pflegegeld, 2095 € für Pflegesachleistungen, 1995 € für Tages- und Nachtpflege und 2005 € für vollstationäre Pflege.

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